Mittwoch, 8. Juni 2011

"Gorch Fock" Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Kiel — Die Kieler Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen nach einem tödlichen Unfall auf dem Segelschulschiff „Gorch Fock“ eingestellt. Es hätten sich keine zureichenden Anhaltspunkte für strafrechtlich zu bewertendes Fehlverhalten von Verantwortlichen der Schiffsführung, Mitgliedern der Besatzung oder sonstigen Angehörigen der Marine ergeben, teilte Oberstaatsanwältin Birgit Heß am Donnerstag in Kiel mit."Nach den monatelangen Untersuchungen mit Vernehmung von mehr als 50 Zeugen lässt sich der Vorwurf der fahrlässigen Tötung aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht halten. Schiffsführung, Besatzungsmitglieder oder andere Marine-Angehörige treffe strafrechtlich gesehen keine Schuld an dem Tod. Auch wenn einiges dafür spreche, dass der Absturz auf einen Erschöpfungszustand zurückzuführen sei, lasse sich die genaue Ursache nicht sicher feststellen. „Nach alldem ist davon auszugehen, dass es sich um ein ganz tragisches Unglück handelt“, sagte Heß.
Die Staatsanwaltschaft weist jedoch auch auf Probleme in der Ausbildung hin. Die Vorbereitungszeit auf dem Schiff von zehn Tagen erschiene angesichts der vielen Aufgaben knapp bemessen. Außerdem gebe es nur unzureichende Regelungen für diese Zeit.
Das Verteidigungsministerium wollte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht kommentieren. Es bleibe dabei, dass es eine abschließende Bewertung des Falls erst nach Vorlage aller Berichte dazu geben werde, sagte ein Sprecher in Berlin.


Quelle: www.kn-online.de 08.06.2011




0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen